Seite wird geladen...
Die Ergebnisse der Umweltforschung machen deutlich, dass unsere heimische Pflanzen- und Tierwelt Hilfe braucht. Es gibt klare Zeichen für dringenden Handlungsbedarf: Die Roten Listen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten werden immer länger Nicht nur seltene, sondern auch bisher alltägliche Arten werden nun darin aufgeführt. Insgesamt ist der nachgewiesen gravierende Verlust an Insektenbiomasse besorgniserregend. Spezieller Artenschutz bezieht sich auf die Arten, deren langfristiges Überleben in Bayern nicht mehr gewährleistet ist.
Da die Zahl gefährdeter Arten groß ist, die personellen und finanziellen Ressourcen aber begrenzt sind, muss zunächst eine fachlich begründete Auswahl der durch Hilfsprogramme zu schützenden Arten erfolgen. Die Konzeption und Planung der Artenhilfsprogramme erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Die Umsetzung erfolgt durch konkrete Hilfsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit vom Landesamt für Umwelt (LfU), dem Bayerischen Artenschutzzentrum (BayAZ) und den höheren Naturschutzbehörden der Bezirksregierungen.
Höchste Priorität haben dabei folgenden Arten:
Artenhilfsprogramme basieren auf der Ermittlung des genauen Bestands und der Verbreitung einer bestimmten Art. Darauf aufbauend müssen ihre ökologischen Ansprüche (z. B. Habitatstruktur, Lebensräume, Raum-Zeit-Verhalten etc.) sowie die Gefährdungsfaktoren erarbeitet und analysiert werden. Anschließend werden geeignete Erhaltungsmaßnahmen festgelegt und konkrete Pflegekonzepte für die einzelnen Vorkommen erstellt. Es ist dabei wirklich entscheidend, dass diese Hilfsmaßnahmen gemeinsam mit Eigentümern und Bewirtschaftern auch umgesetzt werden.
Bisher wurden für rund 150 endemische und stark gefährdete Pflanzen und für rund 80 akut bedrohte Tiere Schutzmaßnahmen gestartet. Bei der Mehrzahl der Schutzmaßnahmen sind zumindest Teilerfolge zu feiern. Beispiele dafür sind das AHP Wanderfalke (Bestandserholung von ca. 40 auf ca. 240 Brutpaare), das AHP Weißstorch (Zunahme von 58 auf 480 Brutpaare), die Artenhilfsprogramme für die Schmetterlinge „Apollofalter“ und „Maivogel“ oder für die Pflanzenarten „Alpenknorpellattich“ oder „Finger-Kuhschelle“.
Ausschlaggebend für den Erfolg dieser Artenhilfsprogramme sind:
Die Erfolgsaussichten eines Artenhilfsprogramms sind besonders hoch, wenn ein dafür zuständiger Betreuer vor Ort als Anlaufstelle zur Beratung, als Hilfe bei der Umsetzung sowie als Impulsgeber und „Motor“ zur Verfügung steht.