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Die Roten Listen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sind ein unverzichtbares Instrument des Naturschutzes. Sie machen deutlich, wie es um unsere Pflanzen- und Tierwelt bestellt ist, und wo dringend Artenschutzmaßnahmen eingeleitet werden sollten. Sie dokumentieren Bestandsveränderungen aber auch, wenn sich Arten wieder erholen. Wie „Alarmanlagen“ zeigen sie den notwendigen Handlungsbedarf im Naturschutz auf und liefern Entscheidungshilfen für Planungen, die die Umwelt betreffen. Beispielsweise kann bei einer bestimmten nachgewiesenen Gefährdungslage die Biotop-Pflege oder die Durchführung von Schutz- und Fördermaßnahmen angebracht sein.
Welche Arten müssen auf den Roten Listen genannt werden? Welche Maßnahmen werden empfohlen? Mit ihrem Expertenwissen liefern Arten-Spezialisten hier eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Sie werten die Daten aus und ermitteln für jede Art den aktuellen Gefährdungsgrad. Die Einstufung in der Roten Liste ist eine rein fachliche Bewertung, der Schutzstatus einer Art wird dagegen über rechtliche Regelungen definiert.
In den Roten Listen werden die Arten einer von insgesamt acht Gefährdungskategorien zugeordnet: In der höchsten Gefährdungskategorie („Kategorie 0“) befinden sich die in Bayern bereits ausgestorbenen oder verschollenen Arten, darauf folgen die vom Aussterben bedrohten Arten („Kategorie 1“), die stark gefährdeten („Kategorie 2“) und gefährdeten Arten („Kategorie 3“) und Arten der Vorwarnliste („Kategorie V“). Weiterhin werden auch Arten, für die keine ausreichenden Daten für eine genaue Gefährdungseinschätzung vorliegen, unter den Kategorien „G“ (Gefährdung unbekannten Ausmaßes) bzw. „D“ (Daten unzureichend) aufgeführt. Extrem seltene Arten, die aktuell nicht bedroht, jedoch aufgrund ihrer geringen Populationsgröße in Bayern leicht in eine Gefährdungslage geraten können, werden einer eigenen Kategorie „R“ (extrem selten) zugeordnet.
Für die Zuordnung in eine der genannten Gefährdungskategorien werden folgende vier Kriterien herangezogen:
Allein die Seltenheit einer Art spielt für sich genommen also keine zentrale Rolle bei der Einstufung. So gibt es heute (noch) weit verbreitete Arten, deren Bestände aufgrund andauernder Gefährdungsfaktoren insgesamt stark zurückgehen. Das hat eine Gefährdungseinstufung zur Folge, während einige von Haus aus seltene Arten mit kleinen, aber stabilen Beständen in gesicherten Lebensräumen aktuell ungefährdet sind.
Die ersten bayerischen Roten Listen für bedrohte Tierarten erschienen 1976. Gefährdete Pflanzenarten hielten 1987 Einzug in die Aufzeichnungen. Seitdem werden die Roten Listen regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt. So enthält die aktuelle Rote Liste der gefährdeten Pflanzenarten erstmals neben der gesamtbayerischen Gefährdungsbeurteilung auch eine eigene Einstufung für die unterschiedlichen bayerischen Regionen.
Interessierte finden die aktuellen bayerischen Roten Listen auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU). Ihre generelle Botschaft lautet: „Alarmstufe rot!“. Von allen Tieren, Pflanzen und Pilzen, die für die Roten Listen in Bayern untersucht wurden, sind über 40 % bedroht. Bayern hat bereits 5,7 % seiner Tierarten und 3,5 % seiner Pflanzenarten verloren. Alarmierend ist der Rückzug vieler ehemals häufiger Arten (z.B. der Feldlerche) aus weiten Landesteilen.
Wenn es gelingt, ein umfassendes Erlöschen aller Bestände der vom Aussterben bedrohten Arten in Bayern zu verhindern, indem letzte Vorkommen durch aktive Maßnahmen erhalten werden, so wäre damit nicht sichergestellt, dass diese Arten auch ihre ökologische Funktion im natürlichen Gefüge voll erfüllen können. Ziel des Artenschutzes ist deshalb immer die Erhaltung vitaler Bestände, die langfristig überleben können.