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Das Logo und die Erkennungsfarben der Bayerische Naturschutzverwaltung. Foto: Ulrich Müller
Die Biodiversitätsberaterinnen und -berater beraten, insbesondere in den Kernflächen und Schwerpunktgebieten des Naturschutzes, Eigentümer, Landbewirtschafter und Kommunen. Sie initiieren Artenschutzmaßnahmen und begleiten den Ausbau des Biotopverbunds fachlich.
Im Begleitgesetz zum Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ hat der Bayerische Landtag im Juli 2019 beschlossen, an den unteren Naturschutzbehörden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen BiodiversitätsberaterInnen einzusetzen.
Die Aufgaben der Biodiversitätsberatung fokussieren sich auf folgende Bereiche des Naturschutzes:
Die Aufgabe der Biodiversitätsberater ist es,, insbesondere in den Kernflächen und Schwerpunktgebieten des Naturschutzes Eigentümer, Landbewirtschafter und Kommunen zu beraten.
Die Projekte zeigen, wie vielfältig praktischer Naturschutz und pädagogische Vermittlungsmaßnahmen sein können. So unterschiedlich diese „Biodiversitätsprojekte“ auch sein mögen: Sie sind alle Teil der Bayerischen Biodiversitätsstrategie von 2013.
42 der Biodiversitätsberaterinnen und -berater arbeiten an den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter. Die acht Koordinierenden an den höheren Naturschutzbehörden der Regierungen stimmen die Aktivitäten auf regionaler Ebene ab