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Biotopverbund sichert dauerhaft die Artenvielfalt

Schnetterling auf Blume

Mit dem Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!" und dem Begleitgesetz "Annehmen – Verbessern – Versöhnen" von 2019, wurde der Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds konkretisiert. Die Staatsregierung hat die Aufgabe bis 2027 auf 13% und bis 2030 auf 15% der Fläche des Offenlandes in Bayern einen Biotopverbund aufzubauen.

Der Biotopverbund ermöglicht Tier- und Pflanzenarten sich in der Landschaft auszubreiten und fördert so den Austausch zwischen ökologisch wertvollen Flächen. Neben den Siedlungsräumen, den Flüssen und Seen sowie den Wäldern stellt das Offenland einen der vier Hauptbereiche unserer Landschaft dar.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe konzentriert sich die Naturschutzverwaltung derzeit darauf, den Biotopverbund im Offenland weiter auszuweiten. Alle Flächen des Offenlandes, die einer rechtlichen Sicherung unterliegen, naturschutzfachlich bedeutsam sind, dazu beitragen, einen funktionalen Zusammenhang zwischen Lebensräumen herzustellen oder zu verbessern, bilden den Biotopverbund.
Ziel ist es, fehlende funktionale Zusammenhänge zwischen den teils isolierten und übrigen naturnahen Lebensräumen wiederherzustellen und bestehende Verbünde zu stärken. Ein funktionaler Zusammenhang besteht, wenn Populationen von Tier- und Pflanzenarten in genetischem Austausch stehen, Quelle oder Ziel von wandernden Individuen sind, oder eine Wiederbesiedelung neuer Lebensräume möglich ist. Zusätzliche Flächen, halboffene Ausbreitungskorridore, Verbindungselementen und das Wirken dynamischer Prozesse befördern den Austausch zwischen bestehenden Lebensräumen und erhöhen damit das Anpassungsvermögen der Arten gegenüber Lebensraumveränderungen und dem Klimawandel.

Voraussetzung für einen erfolgreichen Austausch sind ausreichend große und vitale Quellpopulationen der Arten, die beispielsweise in Naturschutzgebieten - den Kernflächen des Biotopverbunds - leben. Ein Hauptanliegen ist ein funktionierender Artenschutz auf den Kernflächen mit dem Ziel, Populationen zu erhalten und zu stärken. Die Funktion des Biotopverbunds ist gegeben, wenn aus diesen vitalen Populationen ausreichend viele Individuen erfolgreich neue Lebensräume erreichen und dort Populationen aufbauen können.

Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung geeigneter Standorte zu hochwertigen Lebensräumen, die artenreiche und stabile Lebensgemeinschaften beherbergen können. Ein gutes Beispiel für einen funktionalen Verbund sind durch Beweidung miteinander im Austausch stehende und extensiv bewirtschaftete Flächen. Die Weidetiere tragen hierbei eine Vielzahl an Pflanzensamen und Kleintiere zwischen den Flächen hin und her und stärken somit die lokalen Lebensgemeinschaften.

Ausbau des Biotopverbunds - wir handeln auf vielen Ebenen

Birkenmaus
Foto: Dr. Andreas Zehm

Die Umsetzung des Biotopverbunds erfolgt in Bayern auf fünf Handlungsebenen:

1: Bilanzierung: Der landesweite Biotopverbund im Offenland wird durch Überlagerung von mehreren Flächeneinheiten jahresaktuell berechnet.
2: Ökologische Optimierung: Kernflächen und andere Bestandteile des Biotopverbunds werden erhalten, naturverträglich bewirtschaftet oder ggf. wiederhergestellt, damit dort vitale Populationen leben können und ein funktionaler Zusammenhang mit anderen Biotopverbundflächen hergestellt werden kann.
3: Prioritäre Handlungsräume: Durch Fernerkundung und anhand verschiedener Datengrundlagen werden räumliche Schwerpunkte für die Ausweitung des Biotopverbunds identifiziert.
4: Ausweitung im Offenland: Zusätzliche Kern- und Verbindungsflächen werden entwickelt und in den Biotopverbund integriert.
5: Öffentlichkeitsarbeit: Fortschritte bei der Ausweitung, Sicherung und ökologischen Optimierung des Biotopverbunds werden gemeinsam mit Partnern dargestellt und das öffentliche Bewusstsein für den Biotopverbund gestärkt.

Die Koordination des Biotopverbunds liegt beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Das Bayerische Artenschutzzentrum im Landesamt für Umwelt erarbeitet die fachlichen Grundlagen und schreibt das Konzept fort. Höhere und untere Naturschutzbehörden setzen den Biotopverbund durch zahlreiche Projekte und langfristige Entwicklungsmaßnahmen in der Landschaft um. An bislang 42 von 71 Landratsämtern in Bayern arbeiten Biodiversitätsberaterinnen und -berater, die maßgeblich an der Realisierung des Biotopverbunds mitwirken.

Ausweitung des Biotopverbundes

Zum Erreichen der festgelegten Ziele des Biotopverbunds ist entscheidend, dass alle Ressorts der Staatsverwaltung einen Beitrag zum Biotopverbund leisten und es gelingt mit freiwilliger Unterstützung von Kommunen, Unternehmen und anderen Grundeigentümern weitere Flächen in den Biotopverbund einbeziehen zu können. Die Ziele auf 13 bzw. 15 % des Offenlandes einen Biotopverbund zu etablieren, können nur durch ein gemeinsames, partnerschaftliches Engagement aller Ressorts und der Gesellschaft erreicht werden.

Der Ausbau des Biotopverbunds erfolgt auch im Rahmen von BayernNetzNatur in regionalen Projekten, vielfach gefördert über die Landschaftspflege und Naturparkrichtlinie (LNPR) oder den Bayerischen Naturschutzfonds.

Grundsätzlich können in den Biotopverbund nur Flächen einbezogen werden, die eine hohe ökologische Qualität aufweisen, oder das Potential haben entsprechende Qualitäten zu entwickeln.

Gesetze bestimmen den Aufbau des Biotopverbunds

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) definieren, wie der Biotopverbund beschaffen sein muss.

Der Biotopverbund

Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen (§ 21 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG).
Auf regionaler Ebene sind insbesondere in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken- und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen (Biotopvernetzung; § 21 Abs. 6 BNatSchG).

Zur Umsetzung sollen u.a. entlang von Gewässern, Waldrändern und Verkehrswegen Vernetzungskorridore geschaffen werden (Art. 19 Abs. 2 Satz 4 BayNatSchG).
Die oberirdischen Gewässer sind einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können (§ 21 Abs. 5 BNatSchG).

Fachliche Grundlage für die Auswahl der Bestandteile des Biotopverbunds nach § 21 Abs. 3 BNatSchG ist insbesondere das Arten- und Biotopschutzprogramm. Es enthält 1. die Darstellung und Bewertung der unter dem Gesichtspunkt des Arten- und Biotopschutzes bedeutsamen Populationen, Lebensgemeinschaften und Biotope wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der in ihrem Bestand gefährdeten Arten und Lebensräume, 2. die zu deren Schutz, Pflege und Entwicklung erforderlichen Ziele und Maßnahmen sowie Wege zu ihrer Verwirklichung. Das Arten- und Biotopschutzprogramm unterliegt als Fachkonzept der ständigen Fortentwicklung (Art. 19 Abs. 2 BayNatSchG).

Der Biotopverbund dient der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen (§ 21 Abs. 1 BNatSchG). Für die Auswahl von Flächen hat der funktionale Zusammenhang innerhalb des Biotopverbunds besonderes Gewicht (Art. 19 Abs. 2 Satz 3 BayNatSchG).

Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten (§ 21 Abs. 4 BNatSchG).

Die Umsetzung erfolgt im Wege kooperativer Maßnahmen (Art. 19 Abs. 2 Satz 5 BayNatSchG). Die Verwirklichung der Ziele und Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms erfolgt insbesondere in Biotopverbundprojekten (Art. 19 Abs. 2 Satz 7 BayNatschG). An den unteren Naturschutzbehörden werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen Biodiversitätsberater eingesetzt. Sie sollen helfen, in Zusammenarbeit mit den Eigentümern und Landbewirtschaftern, Kommunen, Erholungssuchenden, Verbänden und sonstigen Betroffenen in ökologisch wertvollen Teilen der Natur und Landschaft gemäß Art. 5b die natur- und artenschutzfachlichen Ziele und Maßnahmen umzusetzen, und den Aufbau des Biotopverbunds nach Art. 19 Abs. 1 zu begleiten (Art. 5d BayNatSchG). Die Vorbereitung, Betreuung und Ausführung der Maßnahmen kann auch Vereinen übertragen werden, in denen möglichst flächendeckend kommunale Gebietskörperschaften, Landwirte und anerkannte Naturschutzverbände sich gleichberechtigt und für den Naturschutz und die Landschaftspflege einsetzen (Landschaftspflegeverbände) (Art. 5 Abs. 3 BayNatSchG). Zur Verbesserung der Lebensräume von Arten in der Kulturlandschaft werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Wildlebensraumberater eingesetzt. Die Wildlebensraumberatung strebt eine bestmögliche Vernetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität in der Kulturlandschaft an, mit dem Ziel, Biotopverbünde aufzubauen und die Wirkung von Einzelmaßnahmen zu fördern (Art. 9 Abs. 4 BayAgrarWiG).

Der Freistaat Bayern schafft ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund), das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 % Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 % Offenland der Landesfläche umfasst.
Ziel ist, dass der Biotopverbund bis zum Jahr 2030 mindestens 15 % Offenland der Landesfläche umfasst (Art. 19 Abs. 1 BayNatSchG).

Statusberichte zum Biotopverbund in Bayern

Entsprechend Art. 19 des Bayerischen Naturschutzgesetztes legt die Oberste Naturschutzbehörde jährlich einen Statusbericht über den Biotopverbund vor. Die bislang vorliegenden Berichte finden Sie hier:

Weiterführende Informationen