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Biotope sind Heimat vieler seltener Tier- und Pflanzenarten, wie am Beispiel des hier gezeigten Magerrasens anschaulich zu sehen ist. Auffällig sind der weiße Bergklee (rechts im Bild) und die gelb blühende Arnika (links).
Manche Biotope haben einen so hohen Stellenwert für die Natur- oder Kulturlandschaft und damit letztendlich für uns alle, dass der Gesetzgeber diese unter Schutz gestellt hat.
Kaum zu glauben, aber selbst ein Findling wie dieser in der Wiese kann etwas Besonderes sein. Er bietet ganz anderen Arten ein Zuhause als seine direkte Umgebung. Foto Ulrich Müller
Welcher Lebensraum wie geschützt ist, ergibt sich aus dem Naturschutzgesetz des Bundes bzw. Bayerns, wie auch aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union (EU).
Die wichtigsten Aussagen werden hier kurz vorgestellt:
Die beiden neuen gesetzlich geschützten Biotoptypen - Arten- und strukturreiches Dauergrünland und Streuobstwiesen - werden in diesem Internetangebot kurz vorgestellt.