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Im Begleitgesetz zum Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ hat der Bayerische Landtag im Juli 2019 beschlossen, an den unteren Naturschutzbehörden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen Biodiversitätsberater einzusetzen.
Ihre Aufgabe ist, insbesondere in den Kernflächen und Schwerpunktgebieten des Naturschutzes Eigentümer, Landbewirtschafter und Kommunen zu beraten, Artenschutzmaßnahmen zu initiieren und den Ausbau des Biotopverbunds fachlich zu begleiten.
Der Bayerische Landtag hat in einem ersten Schritt 42 neue Stellen für Biodiversitätsberater an den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter und weitere 8 neue Stellen zur Koordinierung des neuen Netzwerks an den Regierungen zur Verfügung gestellt. Die Koordinierung der Biodiversitätsberatung für ganz Bayern wird das Bayerische Artenschutzzentrum in Augsburg übernehmen.